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Friedensrichteramt Bezirk Frauenfeld

Das Friedensrichteramt Bezirk Frauenfeld wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils am Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagnachmittag statt.

Bitte beachten Sie, dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes stark eingeschränkt ist. 

Friedensrichteramt Frauenfeld

Kontakt

Friedensrichteramt Bezirk Frauenfeld
St. Gallerstrasse 4
Postfach
8510 Frauenfeld
Lageplan

Tel. 058 345 14 40
Friedensrichteramt Bezirk Frauenfeld

Erreichbarkeit

Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Montag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.

Ansprechperson

Friedensrichterin: Claudia Brägger
 

Elektronische Eingabe

Elektronische Eingabe

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]

Kontoverbindung

IBAN: CH33 0900 0000 9018 2814 6, Postfinance

Allgemeine Hinweise

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.

Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig. 

Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.

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