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Friedensrichteramt Bezirk Arbon

Infolge krankheitsbedingter Abwesenheit der Friedensrichterin des Bezirks Arbon hat das Obergericht mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf die Friedensrichter der Bezirke Weinfelden, Kenny Greber, und Münchwilen, Martin Sträuli, als Stellvertreter für das Friedensrichteramt Arbon eingesetzt. Die beiden Stellvertreter sind befugt, friedensrichterliche Handlungen, insbesondere Schlichtungsverhandlungen, auch ausserhalb des Bezirks Arbon durchzuführen.

Die (telefonische) Erreichbarkeit des Friedensrichteramts Arbon ist daher stark eingeschränkt. Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht oder wenden Sie sich per E-Mail an das Friedensrichteramt Arbon.

Das Friedensrichteramt Bezirk Arbon wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils am Donnerstag und Freitag statt.

Bitte beachten Sie, dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes stark eingeschränkt ist. 

 

Kontakt

Friedensrichteramt Bezirk Arbon
Bahnhofstrasse 16
Postfach
9320 Arbon
Tel. 058 345 14 30

Friedensrichteramt Bezirk Arbon

Erreichbarkeit

Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.

Ansprechperson

Friedensrichterin: Silvia Minder

Elektronische Eingabe

Elektronische Eingabe

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]

Kontoverbindung

IBAN: CH54 0900 0000 8977 4125 5, Postfinance

Allgemeine Hinweise

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.

Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig. 

Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.

Zuständig für die politischen Gemeinden

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