Friedensrichteramt Bezirk Arbon
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Das Friedensrichteramt bleibt vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 geschlossen.
Das Friedensrichteramt wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen guten und gesunden Start ins Jahr 2025.
Infolge krankheitsbedingter Langzeitabwesenheit der Friedensrichterin des Bezirks Arbon hat das Obergericht des Kantons Thurgau mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf die Friedensrichter der Bezirke Münchwilen und Weinfelden, Martin Sträuli und Kenny Greber, als Stellvertreter sowie Thomas Huber als ausserordentlicher Stellvertreter für das Friedensrichteramt Arbon eingesetzt. Die Stellvertreter sind befugt, friedensrichterliche Handlungen, insbesondere Schlichtungsverhandlungen, auch ausserhalb des Bezirks Arbon durchzuführen.
Die (telefonische) Erreichbarkeit des Friedensrichteramts Arbon ist daher stark eingeschränkt. Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht per Telefon oder wenden Sie sich per E-Mail an das Friedensrichteramt Arbon.
Das Friedensrichteramt Bezirk Arbon wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils freitags statt.
Bitte beachten Sie die neuen Telefonzeiten und dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes eingeschränkt ist.
Kontakt
Friedensrichteramt Bezirk Arbon
Bahnhofstrasse 16
Postfach
9320 Arbon
Tel. 058 345 14 30
Erreichbarkeit
Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.
Ansprechperson
Friedensrichterin: Silvia Minder oder der ausserordentliche Stellvertreter Thomas Huber
Elektronische Eingabe
Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]
Kontoverbindung
IBAN: CH54 0900 0000 8973 8730 2, Postfinance
Allgemeine Hinweise
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.
Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig.
Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.
Zuständig für die politischen Gemeinden
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