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Das Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils am Dienstag, am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag statt.

Bitte beachten Sie, dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes stark eingeschränkt ist. 

Friedensrichteramt Weinfelden

Kontakt

Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden
Bahnhofstrasse 22
Postfach
8570 Weinfelden
Lageplan

Tel. 058 345 14 70
Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden

Erreichbarkeit

Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und am Donnerstag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.
 

Ansprechperson

Friedensrichter: Kenny Greber

Elektronische Eingabe

Elektronische Eingabe

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]

Kontoverbindung

IBAN: CH54 0900 0000 8977 4125 5, Postfinance

Wichtige Hinweise

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.

Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig. 

Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.

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