Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden
Das Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstagmorgen statt.
Bitte beachten Sie, dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes stark eingeschränkt ist.
Kontakt
Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden
Bahnhofstrasse 22
Postfach
8570 Weinfelden
Lageplan
Tel. 058 345 14 70
Erreichbarkeit
Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Mittwochmorgen von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.
Ansprechperson
Friedensrichter: Kenny Greber
Elektronische Eingabe
Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]
Kontoverbindung
IBAN: CH54 0900 0000 8977 4125 5, Postfinance
Wichtige Hinweise
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.
Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig.
Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.
Zuständig für die politischen Gemeinden
- Affeltrangen
- Amlikon-Bissegg
- Berg
- Birwinken
- Bischofszell
- Bürglen
- Bussnang
- Erlen
- Hauptwil-Gottshaus
- Hohentannen
- Kradolf-Schönenberg
- Märstetten
- Schönholzerswilen
- Sulgen
- Weinfelden
- Wigoltingen
- Wuppenau
- Zihlschlacht-Sitterdorf