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Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen

Das Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag und am Freitagvormittag statt.

Bitte beachten Sie, dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes stark eingeschränkt ist. 

Friedensrichteramt Kreuzlingen

Kontakt

Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen
Bachstrasse 10
Postfach
8280 Kreuzlingen 1
Lageplan

Tel. 058 345 14 50

walter.scherb01NULL@tg.ch

Erreichbarkeit

Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Montag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und am Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.
 

Ansprechperson

Friedensrichter: Walter Scherb
 

Elektronische Eingabe

Elektronische Eingabe

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]

Kontoverbindung

IBAN: CH55 0900 0000 8565 5426 1, Postfinance

Allgemeine Hinweise

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.

Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig. 

Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.

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