Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen
Das Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen wird in einem Teilzeitpensum geführt. Die Schlichtungsverhandlungen finden jeweils am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag und am Freitagvormittag statt.
Bitte beachten Sie, dass an den Verhandlungstagen die Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes stark eingeschränkt ist.
Kontakt
Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen
Bachstrasse 10
Postfach
8280 Kreuzlingen 1
Lageplan
Tel. 058 345 14 50
Erreichbarkeit
Telefonische Auskunft erteilt das Amt jeweils am Montag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und am Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Ausserhalb der publizierten Telefonzeit ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Gerne können Sie eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen oder sich per E-Mail an das Amt wenden.
Ansprechperson
Friedensrichter: Walter Scherb
Elektronische Eingabe
Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau [pdf, 934 KB]
Kontoverbindung
IBAN: CH55 0900 0000 8565 5426 1, Postfinance
Allgemeine Hinweise
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Fragen und erteilen Auskunft zum Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen. Es findet keine Rechtsberatung statt.
Prozesseingaben mit gewöhnlichem Mail sind unzulässig.
Besuche im Friedensrichteramt sind nur nach Vereinbarung möglich.
Zuständig für die politischen Gemeinden
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