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Friedensrichterämter

Dienstleistungen

Die Dienstleistungen des Friedensrichters umfassen. Auskunft und Information über die Möglichkeiten in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Erstinstanzliche Schlichtungsbehörde in zivilrechtlichen Streitigkeiten wie:

• Geldforderungsklagen
• erbrechtliche Klagen
• vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
• Nachbarrecht
• Stockwerkeigentümerklagen
• Arbeitsstreitigkeiten

Zuständigkeiten

Der Friedensrichter ist nicht zuständig im Mietrecht, bei Scheidungen und Ehrverletzungen.

• Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die "Schlichtungsbehörde in Mietsachen", c/o in Ihrer politischen Gemeinde zuständig. Zuständigkeiten finden Sie unter folgendem Link.
• Scheidungen können die Ehepaare beim Bezirksgericht am Wohnsitz einreichen.
• Bei Strafanzeigen betreffend Ehrverletzungsklagen ist die Kantonspolizei zuständig.

Bis zum Streitwert von Fr. 2'000.00 in Zivilsachen kann der Friedensrichter als urteilender Richter entscheiden und bis Fr. 5'000.00 einen Urteilsvorschlag unterbreiten.